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Industriewaschmaschinen
Allgemeine Lieferbedingungen der Firma TPS - Industriewaschmaschinen und Anlagenbau GmbH

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir Ihnen schriftlich zustimmen.

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Technische Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur verbindliche, wenn dies schriftlich bestätigt wird. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Angaben in Prospekten und Bedienungsanleitungen gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften. Der Kunde hat die Verwendbarkeit unserer Ware in eigener Verantwortung zu prüfen.
2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang der vom Kunden zu erbringenden Unterlagen sowie der vereinbarten Anzahlung.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferung das Werk verlassen hat oder Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
4. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks oder andere, von uns nicht zu vertretende Hindernisse bei uns oder unseren Lieferanten befreien für die Dauer der Störung und deren Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung.
5. Für den Versand wählen wir die nach unserem Ermessen sicherste und kostengünstigste Lösung. Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind.
6. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Transportunternehmen übergeben oder dem Kunden zur Verfügung gestellt haben. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. In diesem Fall lagern wir die Ware auf Kosten des Kunden; bei Lagerung im Werk berechnen wir monatlich mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages der gelagerten Lieferung.
7. Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung, Fracht, etc. und zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung unsere Preise allgemein anheben oder ermäßigen, so gilt der am Liefertag gültige Preis.
8. Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei einer Bank darüber frei verfügen können.
Schecks und Wechsel nehmen wir nur zahlungshalber an, Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
Bei verspäteter Zahlung berechnen wir ohne Mahnung Fälligkeitszinsen in Höhe von 4 % über dem Bundesbankdiskontsatz.
Entstehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder wird die Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen beantragt, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, unsere Forderung fällig zu stellen oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Gegen unsere Forderungen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Er ist nicht berechtigt, bei Beanstandungen der Ware die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder zu kürzen.
9. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns beglichen und angenommene Wechsel eingelöst hat. Sollen wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Be- und Verarbeitung der Ware erfolgen für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung und Verbindung mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien.
Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und sie weder verpfänden noch sicherungsübereignen; er hat uns etwaige Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen. Auf unser Verlangen hat er die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Verlust und Beschädigung zu versichern; seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt er hiermit im Voraus an uns ab.
Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren im Voraus zur Sicherung an uns ab. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen einzuziehen, so lange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, hat der Kunde uns auf unser Verlangen die Rücknahme der Vorbehaltsware zu ermöglichen, die Forderungs- abtretungen seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Wir sind berechtigt, die Abtretung gegenüber seinen Kunden offen zu legen. In der Rücknahme von Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, geben wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
Eigentums- und Urheberrechte an unseren Zeichnungen und anderen Unterlagen bleiben auf jeden Fall bei uns. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
10. Mängel der gelieferten Ware sind uns spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist überschritten, so erlöschen alle Mängelansprüche. Dies gilt sinngemäß auch, wenn die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wird. Das Rügerecht erlischt in jedem Fall 6 Monate nach Erhalt der Ware.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir die Ware nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Erfolgt dies nicht innerhalb angemessener Frist, weist die Ersatzlieferung Fehler auf oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde die Ware zurückgeben oder Preisminderung verlangen. 11. Schadensersatzansprüche gleich welcher Art gegen uns entstehen nur, wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen, wesentliche Vertragspflichten verletzt oder ein Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Unsere Haftung ist auf den als Folge des Fehlers vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Regelung unberührt.
Tritt der Kunde grundlos vom Auftrag zurück oder erfüllt er seinerseits den Vertrag nicht, so können wir 25 % der Auftragssumme als Schadensersatz verlangen. Die Geltendmachung eines nachweisbar höheren Schadens bleibt vorbehalten.
12. Transportverpackungen nehmen wir auf Kosten des Kunden zurück, sofern der Kunde nicht auf eine Rücknahme verzichtet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Lieferung ist unser Auslieferungslager. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Helmstedt.

Amtsgericht Braunschweig HRB Nr. 100749
Geschäftsführer: Michael Tippelt, Dirk Siemann
Stand: 01.01.2018